Finanzgerichtsordnung — Artikel § 116🇩🇪
1 beslissingen
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch finanzgerichtliche Entscheidung bzgl der Nichtanerkennung von Anlaufverlusten als Betriebsausgaben - Gegenstandswertfestsetzung